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Dieben keine Chance geben

30.03.2009
HUK-COBURG
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Damit die Probefahrt nicht den Versicherungsschutz kostet

Das neue Auto ist bestellt, das alte muss verkauft werden. Doch Achtung, wenn Interessenten eine Probefahrt machen wollen. Wer einem Fremden einfach den Autoschlüssel in die Hand drückt und gute Fahrt wünscht, spielt mit seinem Versicherungsschutz.

Warum das so ist, erläutert die HUK-COBURG. Von Diebstahl kann man nur sprechen, wenn ein Gewahrsamsbruch vorliegt. Soll heißen: Der Käufer nimmt dem Eigentümer das Auto gegen seinen Willen ab. Entscheidet sich der Käufer jedoch während der Fahrt, einfach nicht mehr zurückzukommen, ist dies nach Auffassung des Gesetzgebers kein Diebstahl. Der Eigentümer hat ihm den Schlüssel ja freiwillig gegeben. An dieser Stelle ist also Vorsicht geboten: Denn es kann sein, dass die Teilkasko für das verschwundene Auto nicht zahlen muss.

Gibt es Mittel und Wege, solch eine Situation zu vermeiden, ohne den Käufer zu verprellen? Man sollte sich auf jeden Fall Ausweis und Führerschein zeigen lassen. Am besten behält man zumindest den Ausweis während der Probefahrt. Völlig auf Nummer sicher geht natürlich, wer während der Probefahrt mit im Auto sitzt.

Noch ein Tipp zum Thema Gewahrsamsbruch: Ob der vorliegt oder nicht, hängt nach gängiger Rechtssprechung zusätzlich vom Ort des Verkaufsgespräches ab. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, sollten die Verhandlungen und die Schlüsselübergabe auf jeden Fall in der Wohnung erfolgen.

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