Provinzial: Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge jetzt nutzen
 17.12.2004
Es tut sich viel im Bereich der Altersvorsorge: Immer mehr Bürger erkennen, dass die gesetzliche Rente allein für einen angenehmen Lebensabend nicht ausreicht und sorgen privat vor. Aber auch über den Arbeitgeber lassen sich komfortabel Rücklagen bilden. Unter der „betrieblichen Altersvorsorge“ werden alle Leistungen verstanden, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung zusagt. Zu unterscheiden ist dabei zwischen einer freiwilligen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge und einer Entgeltumwandlung, also einer arbeitnehmerfinanzierten Variante. Gabriele Klemme, Leiterin der Hauptabteilung Betriebliche Altersvorsorge bei der Westfälischen Provinzial, rät: „Alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, dürfen verlangen, dass Teile ihres Entgelts für eine betriebliche Altersversorgung genutzt werden. Sie können so effektiv zu ihrer eigenen finanziellen Sicherung beitragen.“ Aber auch die Unternehmen haben einen Nutzen von den betrieblichen Vorsorgeregelungen: Die bAV bietet die Möglichkeit, gute Mitarbeiter zu binden und zu motivieren. Zudem spart der Arbeitgeber, genauso wie der Arbeitnehmer selbst, bei der betrieblichen Altersvorsorge oftmals Sozialversicherungsbeiträge.
Es lassen sich fünf Durchführungswege für die Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge unterscheiden: Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse. Welcher Weg für die Entgeltumwandlung genutzt wird, legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entweder einzelvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung fest. Wenn der Arbeitgeber eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds anbietet, ist der Arbeitnehmer daran gebunden. Bietet er diese Möglichkeiten nicht, hat der Arbeitnehmer zumindest einen Anspruch auf die Gehaltsumwandlung über eine Direktversicherung. Die Wahl des Versicherungsunternehmens trifft allerdings der Arbeitgeber.
Die Direktversicherung - jetzt noch Steuervorteile nutzen
Die Direktversicherung ist der Klassiker der betrieblichen Altersvorsorge. Sie bietet hohe Sicherheit bei geringem Verwaltungsaufwand: Der Arbeitgeber schließt einfach eine Lebens- oder Rentenversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist somit der Arbeitgeber, die versicherte Person und der Begünstigter aber ist der Arbeitnehmer. Ein großer Vorteil der Direktversicherung im Vergleich zu den anderen Durchführungswegen ist, dass der Arbeitnehmer für seinen Todesfall einen Bezugsberechtigten frei wählen kann.
Die Direktversicherung wird häufig auch von Arbeitnehmern im Rahmen der Entgeltumwandlung aus Sonderzahlungen genutzt. Üblicherweise werden die Beiträge zur Direktversicherung vorab pauschal besteuert. Neben dem sich aus dem Unterschied zwischen individuellem Steuersatz und dem Pauschalsteuersatz ergebendem Steuervorteil können Arbeitgeber und Arbeitnehmer bis 2008 auch noch Sozialversicherungsbeiträge sparen. Die späteren Kapitalleistungen sind zudem in der Regel steuerfrei, laufende Rentenzahlungen sind nur mit dem Ertragsanteil zu berücksichtigen.
Auch für die bAV gilt ab 2005 die nachgelagerte Besteuerung
Diese Vorteile gelten jedoch nur noch für Direktversicherungen, die bis zum Ende des Jahres 2004 abgeschlossen wurden: Im Bereich der kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge gilt ab dem nächsten Jahr durchgängig für alle fünf Durchführungswege die nachgelagerte Besteuerung. Im Gegenzug werden Steuervorteile während der Einzahlungsphase gewährt: Die Beiträge für Direktversicherungen werden bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (im Jahr 2004 waren dies 2.472 Euro) plus einen Festbetrag von 1.800 Euro, auf den jedoch Sozialversicherungs-beiträge erhoben wird, steuerlich gefördert. Im Gegenzug wird jedoch die Möglichkeit der Pauschalversteuerung für Neuabschlüsse abgeschafft. Auch die Option, anstatt einer lebenslangen Rente eine einmalige Kapitalauszahlung wählen zu können, wurde von Seiten des Gesetzgebers stark eingeschränkt. „Für bestehende Zusagen ändert sich aus Vertrauensschutzgründen an der Möglichkeit der Pauschalversteuerung nichts. Gerade wer über ein höheres Einkommen verfügt oder eine einmalige Kapitalauszahlung wünscht, sollte sich noch in diesem Jahr für eine Direktversicherung und somit für die Pauschalversteuerung entscheiden“, empfiehlt Provinzial-Hauptabteilungsleiterin Gabriele Klemme.
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